Bebauungspläne: Denkendorf

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Bauleitplanung in Denkendorf

Die Bauleitplanung ist Kernstück des Städtebaurechts und liegt im Verantwortungsbereich der Gemeinden. Sie dient der klassischen Vorbereitung und Ausweisung neuer Baugebiete wie Wohn- und Gewerbegebiete. Die Instrumente der Bauleitplanung sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan.

Im unten stehenden Link finden Sie die in Kraft getretenen Bebauungspläne der Gemeinde Denkendorf, um sich selbstständig vorab über die ihr Grundstück maßgebenden Vorschriften zu informieren: Bebauungsplan Denkendorf.

Darüber hinaus verfügt die Gemeinde Denkendorf über eine örtliche Stellplatzsatzung:

Der Bebauungsplan trifft insbesondere Aussagen darüber

- welche Art der baulichen Nutzung zulässig ist.

Die Art der baulichen Nutzung bestimmt dabei beispielsweise welche Art von Gewerbe in Ihrem Gebiet zulässig ist.

- welches Maß der baulichen Nutzung zulässig ist.

Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt dabei wie intensiv Sie Ihr Grundstück ausnutzen dürfen, beispielsweise durch die Festsetzung der maximalen Grundfläche oder die maximale Gebäudehöhe.

- welche gestalterischen Vorgaben zu beachten sind.

Die gestalterischen Vorgaben können sich dabei auf die Dachform, Dachneigung oder Dachfarbe, aber auch die Gestaltung Ihres Gartenzauns beziehen.

Ein Blick in den Bebauungsplan ist also selbst bei Bauvorhaben, die keine Baugenehmigung benötigen empfehlenswert, da die Vorgaben sowohl für genehmigungspflichtige als auch von der Genehmigungspflicht freigestellte Vorhaben gelten!

Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, dürfen Sie es in der Regel nicht bebauen. Ausnahmen sind in Abstimmung mit den jeweiligen Fachbehörden des Landkreises und dem Ortsbauamt möglich.

Beachten Sie bitte zudem, dass neben den Vorgaben aus dem Bebauungsplan diverse Regelungen aus der Landesbauordnung sowie Fachgesetzen zu Einschränkungen führen können.

Da die Bebauungspläne und diverse Fachgesetze unter Umständen nicht einfach nachzuvollziehen sind, zögern Sie bitte nicht sich vor Baubeginn an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ortsbauamtes zu wenden, um das Vorhaben mit diesen abzustimmen.

Der Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt. Aus dem Flächennutzungsplan wird der Bebauungsplan entwickelt.

Der Flächennutzungsplan besitzt keine Außenwirkung. Bindungswirkung hat er nur gegenüber der Gemeinde und den anderen Planungsträgern.

Im untenstehenden Link finden Sie den in Kraft getretenen Flächennutzungsplan der Gemeinde Denkendorf:

PDF-Datei Flächennutzungsplan zum kostenlosen Herunterladen (PDF-Datei)

Der Bebauungsplan

Das Bauleitplanverfahren

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan stellt Ortsrecht dar, er wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wirkt sich daher für die Bürger und für die Gemeinde wie ein Gesetz aus. Anders als bei Gesetzgebungsverfahren kann bei der Aufstellung von Bebauungsplänen der Bürger seine Interessen einbringen und direkt vertreten.

Das Baugesetzbuch schreibt das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen vor. Bei dem Verfahren sind neben der Beteiligung von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auch die Bürger einzuschalten. Jeder kann sich daran beteiligen, also nicht nur die Eigentümer, Mieter und Pächter der direkt berührten Grundstücke. Die Bürger werden über die Verfahrensschritte des Bebauungsplanes und die Möglichkeiten der Beteiligung im Denkendorfer Gemeindeanzeiger sowie auf unserer Homepage informiert. Wenn der Gemeinderat den Bebauungsplan als Satzung beschlossen hat und er durch die Veröffentlichung im Gemeindeanzeiger in Kraft tritt, besteht für den Bauherrn Rechtssicherheit über die Nutzungsmöglichkeit des Baugrundstücks.

Auf der Grundlage des Bebauungsplans kann die Gemeinde die Erschließung des Plangebietes vornehmen (Straßen bauen, Kanäle verlegen usw.).

Für weitergehende Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ortsbauamtes gerne zur Verfügung.