Abwasser: Denkendorf

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Abwasser in Denkendorf

Das durch Gebrauch verunreinigte Wasser (Schmutzwasser) und das von versiegelten Flächen abfließende Wasser (Niederschlags- oder Regenwasser) wird in die Kanalisation eingebracht und als Abwasser bezeichnet. Dieses Wasser wird mit beträchtlichem Aufwand in Kläranlagen gereinigt und wieder in den Wasserkreislauf eingebracht. Die Denkendorfer Kläranlage reinigt täglich zwischen 2.500 (bei Trockenwetter) und 12.000 m³ (bei Regenwetter) Abwasser. Erst kürzlich ist die Schaltanlage überprüft und auf einen neuen Sicherheitsstandard gebracht worden. Durch weitere Sanierungsmaßnahmen soll die Kläranlage auf dem Stand der Technik gehalten werden. Die Beseitigung des Abwassers ist in der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Denkendorf vom 28. Februar 2011 geregelt.

Die Abwassergebühr in Denkendorf setzt sich zusammen aus der Schmutzwassergebühr in Höhe von 1,90 Euro /m³ und der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,50 Euro pro m² versiegelter Fläche; so genannte gesplittete Abwassergebühr.

„Gesplittete Abwassergebühr“ – was bedeutet dies genau? Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 11.03.2010 werden ab 2010 die Abwassergebühren getrennt für Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben.

Schmutzwassergebühr - Für die Einleitung des Schmutzwassers wird der Frischwasserverbrauch zugrunde gelegt. Die Messung erfolgt über Wasserzähler.

Niederschlagswassergebühr - Bei der Ermittlung des in die Kanalisation eingeleiteten Niederschlagswassers wird die versiegelte und tatsächliche angeschlossene Grundstücksfläche zugrunde gelegt. Dabei wird den unterschiedlichen Versiegelungsarten durch verschiedene Versiegelungsfaktoren, die mit der angeschlossenen Fläche multipliziert werden, Rechnung getragen. Diese Faktoren sind in § 41a der Abwassersatzung festgelegt (Abwassersatzung-AbwS). Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet Veränderungen der versiegelten Grundstücksflächen der Gemeinde mitzuteilen § 47 Abs. 3-5.

Auskünfte zur Berechnung der versiegelten Fläche
Herr Göser, Telefonnummer: 0711 34168064