Kindergärten: Denkendorf

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Kindergärten in Denkendorf

In Denkendorf gibt es insgesamt neun Kindergärten. Träger der Kindergartenarbeit sind der Evangelische Kleinkinderpflegeverein e.V. und die Katholische Kirchengemeinde.   

Besuchen Sie die Homepage des Evangelischen Kleinkinderpflegevereins.

Evangelische Kindergärten

Leitung:
Evangelischer Kleinkinderpflegeverein, Pfarrer Dr. Rolf Noormann
Klosterhof 8
73770 Denkendorf
Telefonnummer: 0711 3461160

Pädagogische Gesamtleitung
Christine Lehmann
Maierhof 5
Telefonnummer: 0711 88283062
E-Mail schreiben

Albrecht-Bengel-Kindergarten
Albrecht-Bengel-Straße 2
73770 Denkendorf
Telefonnummer: 0711 3464805

Klingenacker- Kindergarten
Kurze Straße 6
73770 Denkendorf
Telefonnummer: 0711 3461124

Georg-Weber-Kindergarten
Heydstraße 11
73770 Denkendorf
Telefonnummer: 0711 344212

Vogelsang-Kindergarten
Vogelsangstraße 30
73770 Denkendorf
Telefonnummer: 0711 344883

Mühlhalden Kindergarten
Mühlhaldenstraße 28
73770 Denkendorf
Telefonnummer: 0711 3466668

Kinderhaus "Lange Äcker"
Lenaustraße 8
73770 Denkendorf
Telefonnummer: 0711 1205220

Kinderhaus Maierhof
Maierhof 5
73770 Denkendorf
Telefonnummer: 0711 882830-60

Kinderhaus Berkheimer Straße
Berkheimer Str. 43
73770 Denkendorf
Telefonnummer: 0711 30538780

Katholischer Kindergarten

Leitung:
Kath. Kirchengemeinde,
Pfarrer Alfred Kirsch
Schillerstraße 38
73770 Denkendorf
Telefonnummer: 0711 3461176

Kath. Kindergarten St. Martin
Johannes-Kepler-Straße 3-5
73770 Denkendorf
Telefonnummer: 0711 344517

Öffnungszeiten der Kindergärten

Albrecht-Bengel-Kindergarten

  • Montag bis Freitag
    07:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Klingenacker-Kindergarten

  • Montag bis Freitag
    07:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Georg-Weber-Kindergarten

Regelgruppe

  • Montag - Freitag        
    07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Donnerstag          
    14:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Veränderte Öffnungszeiten

  • Montag - Freitag
    07:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Ganztagesbetreuung (4 Tage)

  • Montag - Donnerstag
    07:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Freitag
    07:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Ganztagesbetreuung (2 Tage)

  • Montag - Donnerstag
    07:00 Uhr bis 16:30 Uhr
    wahlweise an 2 Tagen, ansonsten VÖ
  • Freitag
    07:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Vogelsang-Kindergarten (Integrierter Waldkindergarten)

  • Montag + Donnerstag
    08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Dienstag + Mittwoch (Waldtage)
    08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
  • Freitag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Mühlhalden-Kindergarten

Veränderte Öffnungszeiten

  • Montag - Freitag
    07:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Ganztagesbetreuung (4 Tage)

  • Montag - Donnerstag
    07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitag
    07:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Ganztagesbetreuung (2 Tage)

  • Montag - Donnerstag
    07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
    wahlweise an 2 Tagen, ansonsten VÖ
  • Freitag
    07:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Kinderhaus "Lange Äcker"

Öffnungszeiten

  • Montag - Freitag
    07:00 Uhr bis 13:00 Uhr oder
    07:30 Uhr bis 13:30 Uhr 

Ganztagesbetreuung (4 Tage)

  • Montag bis Donnerstag
    07:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Freitag
    07:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Ganztagesbetreuung (2 Tage)

  • Montag - Donnerstag
    07:00 Uhr bis 16:30 Uhr
    wahlweise an 2 Tagen, ansonsten VÖ
  • Freitag
    07:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Kinderhaus Maierhof

Ganztagesbetreuung (2 Tage)

  • Montag bis Donnerstag
    07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    an den verbleibenden Tagen
  • 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr bzw.

Ganztagesbetreuung (3 oder 4 Tage)

  • Montag bis Donnerstag
    07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Freitag
    07:00 Uhr bis 14:00 Uhr
    an den verbleibenden Tagen
  • 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr bzw.
  • Freitag
    07:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Kinderhaus Berkheimer Straße

Ganztagesbetreuung (4 Tage)

  • Montag bis Donnerstag
    07:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Freitag
    07:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Ganztagesbetreuung (2 Tage)

  • Montag bis Donnerstag
    07:00 Uhr bis 16:30 Uhr
    wahlweise an 2 Tagen, ansonsten veränderte Öffnungszeiten
  • Freitag
    07:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Kindergarten St. Martin

Veränderte Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag
    07:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Verlängerte Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag
    07:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Anmeldung für alle Kindergärten

Wie melde ich mein Kind für einen Betreuungsplatz an?

Verfahren der Anmeldung für den Kindergarten (Ü3)

Mit Vollendung des ersten Lebensjahres hat jedes Kind einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, nicht jedoch auf einen Platz in einer bestimmten Einrichtung.

Die Gemeinde Denkendorf vergibt die Betreuungsplätze für Kinder von 0-6 Jahren zentral. Die Anmeldungen für Krippe und Kindergarten sind ausschließlich bei der Gemeindeverwaltung abzugeben.

Prinzipiell kann eine Anmeldung das ganze Jahr erfolgen. Eltern, die zum jeweils neuen Kindergartenjahr einen Betreuungsplatz benötigen, müssen ihr Kind bis spätestens zum 15.03. des laufenden Jahres anmelden.

Wenn Sie Ihr Kind fristgerecht bis zum 15.03. des laufenden Jahres bei uns angemeldet haben, erhalten Sie:

  • bis Mai/Juni des laufenden Jahres eine Rückmeldung, wenn Ihr Kind bis zum 28.02. des darauffolgenden Jahres drei Jahre alt wird oder
  • bis Anfang Dezember eine Rückmeldung, wenn Ihr Kind erst nach dem 01.03. des darauffolgenden Jahres drei Jahre alt wird.

Sofern kein Platz zur Verfügung steht, wird Ihr Kind in die Warteliste aufgenommen.

Es ist jeweils eine separate Anmeldung für die Krippen- und ab 3 Jahren für den Kindergartenbesuch abzugeben.

Die Vergabe der Betreuungsplätze erfolgt i.d.R. nach dem Geburtsdatum des Kindes und die Kinder werden nach Möglichkeit der Einrichtung ihres Wohnbezirkes zugeordnet (wohnortnahe Einrichtung). Wünsche für bestimmte Einrichtungen oder Betreuungszeiten können Eltern äußern. Ob diesen Wünschen entsprochen werden kann richtet sich nach der tatsächlichen Verfügbarkeit von Plätzen in der Wunscheinrichtung.

Bei der "Ganztagesbetreuung" ist für die Aufnahme ein Nachweis des Arbeitgebers erforderlich, der die Berufstätigkeit und die Arbeitszeit ab dem Monat, in dem das Kind in die Betreuung aufgenommen werden soll, bescheinigt. Diese Nachweise müssen vor der Aufnahme und zu Beginn jedes Kindergartenjahres bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Vorrang bei der Vergabe der Ganztagesplätze haben Kinder von alleinerziehenden und berufstätigen Eltern sowie Eltern in Ausbildung/Weiterbildung/Studium oder arbeitssuchende Eltern.

Die Eltern erhalten nach der zentralen Betreuungsplatzvergabe durch die Gemeindeverwaltung eine Rückmeldung in welchen Kindergarten das Kind aufgenommen wird, sowie den Monat, in dem die Betreuung beginnt. Eine Aufnahmemitteilung mit den aktuellen Elternbeiträgen erhalten die Eltern zeitnah vor Betreuungsbeginn.  

Das Aufnahmegespräch sowie alle weiteren Verfahrensgänge wie Abschluss eines Betreuungssvertrages, Nachweis über die Masernschutzimpfung etc. werden direkt zwischen der jeweiligen Einrichtung und den Sorgeberechtigten geklärt. Die Betreuungsgebühren werden von den jeweiligen Trägern der Einrichtungen erhoben und eingezogen.

Soll die Betreuungsform geändert werden, so geht dies nur, wenn in der gewünschten Betreuungsform ein Platz zur Verfügung steht; ansonsten wird dieser Wechselwunsch auf die Warteliste gesetzt.

Wurde ein Betreuungsverhältnis in einer Einrichtung bereits begonnen ist ein Wechsel in eine andere Einrichtung ausgeschlossen.

Die Betreuungsgebühren/Elternbeiträge entnehmen Sie bitte den entsprechenden Gebührentabellen. Die Elternbeiträge werden einkommensabhängig erhoben, weshalb mit der Anmeldung derNachweis über das Familienbruttoeinkommen zu erbringen ist.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der
Gemeindeverwaltung
Ordnungs- und Sozialwesen
Furtstraße 1
Zimmer E.02
73770 Denkendorf
Telefonnummer: 0711 341680-36 oder -37

Ausfüllbarer Antrag für einen Kindergartenplatz (PDF-Datei)

Finanzielle Hilfe für Eltern

Wenn Sie sich als Eltern die Betreuung Ihres Kindes in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt Esslingen) wenden. Je nach Einzelfall kann Ihnen der Teilnahmebetrag beziehungsweise die Gebühr auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.