Sanierungsgebiet: Denkendorf

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Aktuelles Sanierungsgebiet "Kloster/Körsch" in Denkendorf

Konsequente Fortsetzung der städtebaulichen Erneuerung der Gemeinde Fördergelder stehen noch zur Verfügung

Mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Kloster / Körsch“ und dem Beschluss der Sanierungssatzung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.11.2012 den Weg für die Durchführung und die städtebauliche Umsetzung der Sanierungsziele freigemacht. Die Gemeinde setzt damit die städtebauliche Entwicklung in Denkendorf konsequent fort und strebt mit dem Sanierungsgebiet eine nachhaltige Stadtentwicklung im Sinne einer zukunftsorientierten Stadterneuerung an.

Mit einem derzeitigen Förderrahmen von 2.500.000 € stehen beträchtliche Zuschussmittel des Landes und der Gemeinde zur Verfügung, um das Gebiet im Umfeld des historischen Klosters städtebaulich aufzuwerten. Dabei bilden die Neustrukturierung der Klosteranlage sowie die Attraktivierung und Erlebbarmachung der Körsch einen Entwicklungs- und Maßnahmenschwerpunkt. Hinzu treten weitere Neuordnungsthemen wie die Verbesserung der kommunalen Infrastruktur sowie die Erneuerung von Privatgebäuden. (Auf die unten stehende Sanierungssatzung, die Gebietsabgrenzung sowie die Fördermöglichkeiten wird verwiesen.)

Förderung von Privatmaßnahmen möglich: 

Mit den zur Verfügung stehenden Fördergeldern können zielgerichtet auch Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von privaten Wohngebäuden oder gemischt genutzten Gebäuden gefördert werden. Eine Förderung ist nur möglich, wenn vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen eine Vereinbarung mit der Gemeinde abgeschlossen worden ist. Vorgesehen ist eine Förderung in Höhe von  30 % der förderfähigen Modernisierungsaufwendungen mit einer Deckelung von 20.000 € je Gebäude. Abbruchmaßnahmen werden mit 50 % der förderfähigen Kosten, maximal ebenfalls 20.000 € gefördert. Aufgrund des begrenzten Förderrahmens und der hohen Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer war die Deckelung notwendig, um die verfügbaren Finanzmittel möglichst breit streuen zu können. Für die Grundstückseigentümer kommen außerdem die energetischen Darlehens- und Zuschussprogramme wie KfW hinzu, weiter ergeben sich im Falle einer Sanierung steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten.

Ausgleichsbeträge werden nicht fällig:

Die Satzung sieht vor, die Sanierung im so genannten vereinfachten Verfahren durchzuführen. Da das Sanierungsziel hauptsächlich Bestandspflege ohne nachhaltige Eingriffe in Grundstücksverhältnisse ist, wurde dieses Verfahren gewählt. Für die Eigentümer ergeben sich dadurch ein Wegfall der Limitierung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen sowie der Preiskontrolle. Weiter ist die Erhebung von Ausgleichsbeträgen bei sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen ausgeschlossen.

Hier können Sie folgende Dokumente als PDF-Dateien einsehen:

Bereits umgesetzte Maßnahmen:

Neben zahlreichen privaten Modernisierungsmaßnahmen konnten auch im öffentlichen Bereich bereits wichtige Projekte, wie der Bau des Kinderhauses im Maierhof, die Sanierung der Friedhofsstraße und der Friedhofsmauer umgesetzt werden. Um die weiteren Ziele wie die Aufwertung des Klostersees zu realisieren wird beim Land zwischenzeitlich die 3. Erhöhung der Fördermittel beantragt.

Historie:

Schon über viele Jahrzehnte setzt die Gemeinde Denkendorf erfolgreich städtebauliche Sanierungsmaßnahmen um. Zuletzt sind mit dem Sanierungsgebiet „Friedrichstraße/Schäfersteige“ im Kernbereich der alten Ortsmitte erkennbare städtebauliche Akzente im Sinne einer deutlichen Aufwertung der öffentlichen Räume und Modernisierung vieler Gebäude gesetzt worden.  Für die Gemeinde ist und bleibt die städtebauliche Sanierung eine Daueraufgabe. In direkter Fortsetzung des Gebiets „Friedrichstraße/Schäfersteige“ wurden die Sanierungsbemühungen auf das historisch bedeutsame Gebiet „Kloster/Körsch“ ausgedehnt, um nun dort Anreize zur Beseitigung baulicher Defizite zu schaffen.