Des Menschen bester Freund – der Hund
Trotz dieser Aussage kommt es leider immer wieder vor, dass eine Minderheit der Hundehalter ihre Tiere gedankenlos auf Gehwegen, in Grünbeeten an der Straße, auf Kinderspielplätzen, Baustellen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen ihr Geschäft verrichten lassen.
Diese Hundehaufen sind nicht nur unansehnlich und unausgesprochen ärgerlich, besonders dann, wenn man versehentlich hineintritt, sondern sie können sogar gesundheitsschädlich sein, wenn Menschen, insbesondere Kinder, mit im Kot vorhandenen Krankheitserreger oder Wurmeiern in Kontakt kommen.
Verunstaltung von Gärten und Privatgrundstücken
Leider erreichen die Gemeinde immer wieder auch Beschwerden darüber, dass Hunde unerlaubt Privatgrundstücke und Gärten betreten, um diese als Toilette zu missbrauchen.
Vermehrt finden Grundstücksbesitzer zudem Löcher in ihren Wiesen und Gärten, die augenscheinlich von nicht beaufsichtigten Hunden gegraben worden sind. Diese machen eine angemessene Rasenpflege, wie z.B. Mäharbeiten, nahezu unmöglich. Daher bitten wir um Respekt des jeweiligen Eigentums.
Natürlich muss Ihr Hund auch müssen dürfen!
Um dies in sauberer und allgemein verträglicher Art und Weise zu gewährleisten, hat die Gemeindeverwaltung Hundetoiletten im Gemeindegebiet aufgestellt.
Insgesamt gibt es im ganzen Gemeindegebiet 20 Hundekot-Stationen.
Diese befinden sich an folgenden Plätzen:
- Alter Eichwald vor der Abzweigung zum Spiethhof
- Bereich Lange Äcker, Verlängerung Lenaustraße
- Feldweg Ecke Uhlandstraße / Rechbergstraße
- Albstraße vor der Einmündung Richtung Henzler Hof
- Österbach / Esslinger Straße
- Gewann Mühlhalde / Abzweigung Tennishalle
- Mühlhaldenstraße Feldweg
- Beim Österbach nach dem Freibad Parkplatz
- Am Spielplatz „Im Brühl“
- Heinrich-Werner-Straße am CVJM Vereinsheim
- Fußweg entlang der Körsch auf Höhe der Riempengasse
- Friedhofstraße bei Abzweigung zum Hasenhäusle
- Neuhäuser Straße / Wanderparkplatz am kleinen Viadukt
- Fußweg entlang der Körsch vor Einmündung in den Heerweg
- Heerweg / Weilerwiesen
- Feldweg Ecke Köngener Straße / Breitwiesenweg
- Obere Gänsweide
- Verlängerung des Rothwegs Richtung Oberes Roth
- Löcherhaldenstraße nach der Wendeplatte Richtung Löcherwäldle
- Verlängerung Zeppelinstraße / Beginn Löcherwäldle
Die Hundetoiletten werden von den Bauhofmitarbeitern regelmäßig mit Beuteln bestückt und die Behälter geleert. Sollten Sie bemerken, dass Tüten fehlen oder die Standorte nicht sauber sind, bitten wir um einen kurzen Anruf in der Gemeindeverwaltung unter Tel.: Telefonnummer: 0711/341680-30.
Beseitigung von Kot und Leinenführung innerorts sind Pflicht!
Die bisherigen Erfahrungen zeigen deutlich, dass die Hundetoiletten als auch die Leinenpflicht weitgehend beachtet werden. Umso trauriger ist es, dass eine Minderheit durch Nichtbefolgen der Regelungen dieses Bild belastet und so ein schlechtes Licht auf die Hundehalter wirft.
Die Beseitigung der Hinterlassenschaften Ihrer Vierbeiner ist überall Pflicht. Dies stellt in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarngeld oder einer Geldbuße geahndet werden kann. Die Beutel sind in die dafür vorgesehenen Behältnisse oder in der privaten Restmülltonne zu entsorgen.
Dies gilt auch für den Leinenzwang innerorts. Im Außenbereich müssen Hunde nicht angeleint werden, jedoch ist zu beachten, dass sie nicht ohne Begleitung einer Person, die auf das Tier durch Zurufe einwirken kann, frei herumlaufen dürfen.